PraktikaSeit einer gesetzlichen Änderung im letztem Sommer brauchen Flüchtlinge keine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit, um ein Praktikum zu beginnen. Praktika zur Berufsorientierung: Wenn noch keine berufliche Ausbildung vorliegt bzw. eine Umorientierung stattfinden soll, oder wenn eine bisherige Ausbildung bisher nicht anerkannt wurde und im Anschluss an das Praktikum eine neue Ausbildung begonnen werden soll. Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis dürfen generell ohne Einschränkung ein Praktikum aufnehmen. Geduldete und Asylbewerber dürfen mit Zustimmung der Ausländerbehörde ein Praktikum zur Berufsorientierung aufnehmen. Möchte eine Firma ein Praktikum anzubieten, ist dies relativ leicht möglich. Die Stadt Schneverdingen hat einen Praktikantenvertrag ausgearbeitet, der hier einsehbar ist: Praktikumsvertrag.pdf Sie haben Fragen zu diesem Thema oder möchten eine Praktikumsstelle o.ä. anbieten? |