Wie vermiete ich WohnraumAsylbewerber haben bei Zuweisung in einen Landkreis Anspruch auf Unterbringung. Dieser Anspruch wird im Heidekreis dezentral von den Kommunen erfüllt. Seit 01.02.2016 erfolgen vorerst keine Zuweisungen mehr in die Kommunen, weil es im Heidekreis die Erstaufnahmeeinrichtungen in Bad Fallingbostel und Oerbke gibt. Somit bleibt es zur Zeit in Schneverdingen bei den ca. 250 Flüchtlingen, die in Wohnungen und Häusern wohnen, die sie teilweise selbst angemietet haben, teilweise erfolgte auch eine Anmietung durch die Stadt Schneverdingen. Die Stadt Schneverdingen nimmt dennoch gern Vermietungsangebote entgegen, weil sich hin und wieder die Notwendigkeit ergibt, die Wohnraumsituation anzupassen. Dörthe Weiher E-Mail: doerthe.weiher@schneverdingen.de Telefon: 05193 93-603 |